Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind per Gesetz für Verbraucher auf einen Betrag von
maximal 190,- Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer pro Erstberatung begrenzt.
Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt wiederum von der Komplexität des Einzelfalles ab. Somit kann eine Erstberatung auch günstiger ausfallen.
Das tatsächliche Maß Ihrer Probleme und der zur Beantwortung Ihrer Fragen erforderliche Aufwand kann jedoch frühestens beim persönlichen Gespräch seriös eingeschätzt werden.
Sollte sich bei diesem ersten Beratungsgespräch herausstellen, dass ein weiteres außgergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen nötig erscheint, berechnen sich hier die Anwaltskosten nach dem
RechtsanwaltsVergütungsGesetz (RVG).
Grundsätzlich entsteht die außergerichtlich anfallende Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG bereits mit Übergabe von Unterlagen, sofern diese eingehender geprüft werden sollen. Die somit entstehenden Kosten für unser anwatliches Tätigwerden (auch Beratungstätigkeit) hängen dann vom jeweiligen Streitwert ab.
Über die konkrete Höhe der Kosten können wir Sie bei Ihrem Erstberatungsgespräch aufklären.
Wir freuen uns daher, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen und Ihnen professionelle und faire Beratung anzubieten.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 813751861