Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet. Somit erhält jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt und man kann sie somit wie jede andere Immobilie veräußern oder belasten. Vom Wohnungseigentum zu unterscheiden ist Wohneigentum. Mit Wohneigentum beschreibt man den Umstand, dass die Immobilie, die jemand bewohnt auch dessen Eigentum ist.

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Wohnungseigentumsrecht Weißenburg

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