Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Hauptfall des Reisevertrages ist die sogenannte Pauschalreise. Geregelt ist das Reiserecht vor allem in den Paragraphen 615a ff. BGB.
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Reiserecht Weißenburg