Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es behandelt alle Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeglicher Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf benachbarte Grundstücke und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist vor dem Beschreiten eines gerichtlichen Verfahrens die Schlichtungsstelle für Nachbarstreitigkeiten anzurufen.
Nachbarrecht Weißenburg
Rechtsanwälte Weißenburg - Kanzlei Kreißl und Kollegen RA A.Kreißl