Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Erst wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der anderen Mietgesetze. Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache als auch eine unbewegliche Sache sein.
Derzeit (Stand 27.06.2012) suchen über 200 Objekte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einen Mieter. Was ist zu tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt? Was kann ich unternehmen, wenn mein Vermieter mir kündigt?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne.
Mietrecht Weißenburg