Der Begriff Jagdrecht umfasst zweierlei Sachverhalte. Als objektives Recht werden alle Gesetze die sich mit Jagd befassen umschrieben und als subjektives Recht beinhaltet es das Recht zur Jagd.
Der Weißenburger Wald. Seit einer Schenkung durch Kaiser Ludwig IV. 1338 gehört der Forst der Kommune. Um den Wald vor hungrigen Rehen und Co zu schützen, ist deren Bejagung notwendig. Sind Sie Jäger/-in und haben Probleme? Wenden Sie sich an uns.
Jagdrecht Weißenburg