Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufläute. Es stellt einen Zweig des Privatrechts dar.
Damit Handelsrecht zur Anwendung kommt, muss wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte die Kaufmannseigenschaft erfüllen. Diese ist durch das HGB definiert.
Das Handelsrecht gilt nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige.
Neben der Industrie und der Landwirtschaft stellt das Handelsgewerbe im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einen wichtigen Arbeitssektor dar. Viele Gerwerbetreibende verfolgen hier ihre Geschäfte und erwirtschaften ihre Gewinne.
Wir helfen gerne bei Problemen!
Handelsrecht Weißenburg