Gegenstand des Gesellschaftsrechts ist das Recht der verschiedenen Gesellschaften. Diese sind private Personenvereinigungen, deren Mitglieder sich rechtsgeschäftlich zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die verschiedenen Gesellschaften finden sich im BGB sowie im HGB verteilt.
Insbesondere gibt es: die Vereine, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die OHG, die KG, die stille Gesellschaft, die GmbH, die AG, etc.
Die Gesellschaftsformen können nach gemeinsamen Merkmalen in Gruppen eingeteilte werden. Demnach wird zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden.
Das Gesellschaftsrecht regelt unterschiedliche Bereiche. Das Innen- und Außenverhältnis. Das Innenverhältnis betrifft die auf dem Gesellschaftsvertrag beruhenden Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, das Außenverhältnis regelt das Verhältnis zu Dritten.
Zur Verwirklichung gewisser Ziele ist eine Organisation in einer bestimmten Gesellschaftsform äußerst sinnvoll. Welche im konkreten Einzelfall zu wählen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Rechtsanwälte Weißenburg - Kanzlei Kreißl und Kollegen hilft Ihnen gerne sich für Ihre wirtschaftliche Zukunft für die richtige Gesellschaftsrform zu entscheiden.
Gesellschaftsrecht Weißenburg