Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts und ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts.

Die wichtigsten Regelungen enthält das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz.

Als Bamten bezeichnet man denjenigen, der zu einem Dienstherren in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Dienstherr kann der Bund, die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie juristische Peronsen des öffentlichen Rechts sein.

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Beamtenrecht Weißenburg

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