Das Baurecht unterteilt sich in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Rechtsnormen des BGB bzgl. des Eigentums, Nachbarrechts und Werkvertragsrechts, die bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden.
Das öffentliche Baurecht regelt Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrechts. Gesetzesgrundlagen sind hier die Bayerische Bauordnung und das Baugesetz des Bundes.
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