Die Arbeit ist bereits seit jeher Bestandteil menschlichen Zusammenlebens.
Schon die alten Römer hatten Dienstvertäge. So wohl auch schon im römischen Weißenburg. Im Mittelalter trugen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. In der Industrialisierung erfuhr das Arbeitsrecht grundlegende Änderungen. So wurde zum Jugendschutz die Kinderarbeit verboten und das Sozialversicherungsrecht eingeführt. Im BGB steht der Dienstvertrag heute unter § 611 BGB.
Das Bundesarbeitsgericht wacht seit 1926 als neu gegründeter Instanzenzug über das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts.
Arbeitsrecht ist Richterrecht. Deshalb ist in diesem Rechtsgebiet viel im Fluss. Die Kanzlei Kreißl und Kollegen befasst sich deshalb intensiv mit diesem Rechtsgebiet und bleibt für Sie immer am Ball bzgl. dortiger Änderungen.
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es über 40.000 Erwerbstätige. Da sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Gut wer da einen Partner an seiner Seite hat, dem er/sie vertrauen kann.