Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Häufigste Sanktion ist hier das Bußgeld, das in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleibt und durch einen Katalog pauschal festgesetzt ist.
Was? Ein so hohes Bußgeld? Das muss nicht sein.
Ordnungswidrigkeitenrecht Weißenburg