Das Ausländerrecht bzw. Fremdenrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, welches im Kern die Aufenthalts-, Reise- und sonstigen Rechtsgrundlagen von Menschen regelt, die nicht die Bürger oder Staatsangehörige des Aufenthaltsstaates sind.
Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über das Reisen, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integrationsumtände, die soziale Absicherung und das Steuerrecht sein.
Der Begriff Ausländer- oder Fremdenrecht wird heute immer weniger verwendet und zunehmend durch Aufenthaltsrecht oder Migrationsrecht ersetzt.
In einer Welt voll Krieg und humanitären Problemen werden Menschen immer häufiger zum Spielball menschenverachtender Umstände und Regime. Als einziger Ausweg bleibt den verfolgten Menschen leider oft nur noch die Flucht in ein anderes Land.
In Weißenburg ist dieser Umstand ein lang bekanntes Thema. Beispielsweise betraf dies die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen nach dem 2.Weltkrieg. Hierdurch ist auch die Einwohnerzahl Weißenburg signifikant angestiegen.
In der heutigen Zeit sind zumeist Menschen aus Afrika oder Syrien, aber auch aus der Ukraine oder anderen Krisengebieten hiervon betroffen und stranden erneut im Landkreis Weißenburg/Gunzenhausen.
Den damit einhergehenden bürokratischen und rechtlichen Problemen nehmen wir uns gerne an.